Bonusheft
PatientInnen, die bereits das 18. Lebensjahr erreicht haben, sollten dem Zahnarzt Ihres Vertrauens nach der Bonusregelung mindestens einmal pro Jahr einen Besuch abstatten. Für Kinder ab dem 6. Lebensjahr sowie Jugendliche unter 18 Jahre gibt es ein spezielles Vorsorge-Programm, welches unterschiedliche Aktivitäten zur Verhütung von Zahnerkrankungen beinhaltet - das sogenannte "IP-Programm" (IP=Individualprophylaxe). Dieses erfordert von den Kindern und Jugendlichen zweimal im Jahr einen Besuch beim Zahnarzt.Schöne, gesunde Zähne - das ist ein natürliches Kapital sowie ein großes Stück Lebensqualität und fängt bereits im Kindesalter an.